Asylantrag zugelassen
by Mimoza A on 12/01/09 at 6:38 pm
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Asylantrag zugelassen
Der Antrag auf Asyl für Arigona Zogaj und ihre Mutter Nurie ist am Montag zugelassen worden. Das betonten Innenministerium und Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck auf Anfrage der APA, nachdem “Kurier” und “Standard” berichtet hatten, der Antrag sei schon angenommen worden. Nun muss das Bundesasylamt im regulären Verfahren klären, ob Asylgründe vorliegen.
Bisher waren das Mädchen, das am Montag seinen 17. Geburtstag feiert, und seine Mutter wegen des schlechten Gesundheitszustands von Nurie Zogaj in Österreich geduldet worden.
Gleichzeitig sollen sich drei der vier Geschwister von Arigona laut den Berichten wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort, der sich im Bezirk Vöcklabruck befinden soll, war zunächst nichts bekannt.
Friedl: “Noch nicht gesehen”
Der Pfarrer von Ungenach in Oberösterreich, Josef Friedl, ein Vertrauter von Arigona und ihrer Mutter, bestätigte gegenüber der APA, dass die drei in Österreich seien. “Gesehen habe ich sie aber noch nicht.” In Frankenburg im Bezirk Vöcklabruck, wo die Familie jahrelang gelebt hat, befänden sich die Kinder jedenfalls nicht.
Er halte die Entscheidung der Geschwister nicht für gescheit: Durch einen möglichen Flüchtlingsstatus von Arigona und ihrer Mutter wäre eine offizielle Familienzusammenführung möglich gewesen. Gleichzeitig zeigt er aber Verständnis: Im Kosovo hätten sie gar nichts, nicht einmal Strom, gehabt.
Aus Ungarn geflüchtet
Albin (9), Albona (8) sowie einer der beiden älteren Brüder – laut Friedls Informationen Alfred (17) – sollen am Sonntag aus einem Asylwerberheim in Ungarn geflüchtet sein. Dort waren die Geschwister nach einem fehlgeschlagenen Fluchtversuch, der sie vom Kosovo nach Österreich führen sollte, untergebracht worden.
Betreuer überrascht
“Wir haben mit der illegalen Einreise definitiv nichts zu tun”, wird der Betreuer der Familie, Christian Schörkhuber von der Volkshilfe Oberösterreich, im “Kurier” zitiert. Das Schülervisum für Albin und Albona samt Aufenthaltsrecht in Österreich sei nun ebenso gegenstandslos wie der in Ungarn gestellte Asylantrag.

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